Lieferanten von Desinfektionsmitteln im Parow
Soweit nicht im Zuge der aktuellen Ausnahmeregelungen zur Bekämpfung des Coronavirus (siehe dazu unten) ausnahmsweise die Herstellung von Desinfektionsmitteln aus unvergälltem Alkohol erlaubt ist, müssen die Hersteller von Desinfektionsmittel daher vergällten Alkohol verwenden (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Alkoholsteuergesetz). Lieferanten kontaktieren